Eltern-Info
Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?
Die Beratungsstelle Kindertagespflege vermittelt geeignete und qualifizierte Tagespflegepersonen für Ihr Kind, insbesondere bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Erziehungsberechtigten. Hier erhalten Sie eine ausführliche Beratung im Hinblick auf die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Kindertagespflege. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Kindertagespflege ist die sorgfältige Gestaltung der Eingewöhnungsphase.
Die Tagesbetreuungspersonen, die bei sich zu Hause ein Kind betreuen, haben eine Qualifizierung und Pflege-Erlaubnis des Jugendamtes zur Betreuung der Kinder erworben. Wenn Sie bei dem ersten Kontaktgespräch einen positiven Eindruck von der Tagespflegeperson und dem Umfeld bekommen haben, sollten sie folgende Dinge berücksichtigen:
Beginnen Sie erst dann mit der Betreuung, wenn Sie sicher sind, dass eine vertrauensvolle Beziehung zur Tagesbetreuungsperson möglich ist. Hilfreich sind wechselseitige Besuche und das Kennenlernen der gesamten Familie. Treffen Sie die nötigen Regelungen in der Betreuungsvereinbarung, damit es nicht wegen ungeklärter Fragen zu Betreuungsabbrüchen kommt.
Zum Betreuungsbeginn muss ein Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege beim Jugendamt gestellt werden. Die Elternbeiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Näheres entnehmen Sie bitte aus den Richtlinien der Stadt Beckum. Das Betreuungsende ist dem Jugendamt Beckum rechtzeitig mitzuteilen.
Notwendige Eingewöhnungszeit:
Besonders bei Kindern zwischen 7 bis 24 Monaten sollten an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen ein Elternteil oder eine andere Bezugsperson mit dem Kind gemeinsam in die Tagespflegestelle kommen - für ca. 1 bis 2 Stunden. Die Anwesenheit der Bezugsperson bietet die „sichere Basis“, von der aus sich das Kind mit der fremden Umgebung und der Betreuungsperson vertraut machen kann. Durch Ihre Anwesenheit werden die Unabhängigkeit des Kindes und das Interesse des Kindes an die neue Umgebung geweckt. Vertraute Gegenstände wie Kuscheltiere sind hilfreich.
Die Abwesenheit des Elternteils kann langsam verlängert werden, wenn das Kind sich eingelebt hat, und die Betreuungsperson das Kind auch in schwierigen Situationen trösten kann. Die Eltern sollten telefonisch erreichbar sein.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson:
Die Tagesbetreuungsperson hat vom Gesetzgeber den Auftrag, Sie in Ihrer Betreuung zu unterstützen. Sie soll durch Bildung, Förderung und Erziehung die Entwicklung des Kindes fördern und begleiten. Es ist also wichtig, dass Sie und die Tagesbetreuungsperson sich gegenseitig akzeptieren und zum Wohl des Kindes kooperieren. Nutzen Sie beim Bringen und Abholen die Zeit für ein kurzes Gespräch oder bitten Sie bei Bedarf um einen extra Gesprächstermin möglichst nicht in Anwesenheit der Kinder. Die Tagesbetreuungspersonen begrüßen Ihr Interesse an der Betreuung und sind gesprächsbereit für kleine und große Probleme oder Entwicklungsgespräche, bei dem gemeinsam Erfahrungen und Beobachtungen ausgetauscht sowie Möglichkeiten der Förderung Ihres Kindes besprochen werden können. Für Eltern und Tagespflegeperson gilt die Schweigepflicht gegenüber Dritten.