Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege

 
Die Tagesbetreuungspersondie im eigenen Haushalt ein Kind betreut, gilt bei der Finanzbehörde als freiberuflich tätig und muss ihren Gewinn, also einen Teil des Betreuungsgeldes versteuern.
Die Tagesbetreuungspersonen müssen einen Nachweisbogen, den die Eltern gegenzeichnen, monatlich beim Jugendamt zur Abrechnung vorlegen.
 
Die Tageskinder sind während der Betreuung über die Landesunfallkasse versichert, wenn vom Jugendamt oder Fachberatung vermittelt und die Tagespflegeperson auf Eignung geprüft worden ist. Zuständig ist die Landesunfallkasse NRW.
 
Die Tagesbetreuungsperson ist bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege unfallversichert. Die nachgewiesenen Beiträge werden vom zuständigen Jugendamt erstattet.
 
Wenn die Tagesbetreuungsperson mit ihrem Gewinn eine bestimmte Freigrenze überschreitet, muss sie ggfs. Beiträge zu einerKranken- und Rentenversicherung zahlen, die hälftig vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.
 
Wichtig ist auch zu prüfen, ob die vorhandene private Haftpflichtversicherung die Tätigkeit in der Kindertagespflege mit einschließt.
 
Die näheren Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen werden in der Qualifizierung erörtert oder bei Bedarf in der Fachberatung besprochen.